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   OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 5 LA 263/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 5 LA 263/19 (https://dejure.org/2022,15167)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.06.2022 - 5 LA 263/19 (https://dejure.org/2022,15167)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Juni 2022 - 5 LA 263/19 (https://dejure.org/2022,15167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallzwischenlager; Anlagenbetreiber; Freigabe aus der Insolvenzmasse; Immissionsschutzrecht; Insolvenzverwalter; Nachsorgepflicht; OHG; Stilllegungsanordnung; Störerauswahl; Immissionsschutzrecht; Stilllegungsanordnung für ein ungenehmigtes Abfallzwischenlager

  • rechtsportal.de

    Abfallzwischenlager; Anlagenbetreiber; Freigabe aus der Insolvenzmasse; Immissionsschutzrecht; Insolvenzverwalter; Nachsorgepflicht; OHG; Stilllegungsanordnung; Störerauswahl; Immissionsschutzrecht; Stilllegungsanordnung für ein ungenehmigtes Abfallzwischenlager

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ungenehmigtes Abfallzwischenlager: Insolvenzverwalter haftet für Stilllegung!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 1881
  • NZI 2022, 711
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 LA 56/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Widerruf der Erlaubnis für den Betrieb einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 5 LA 263/19
    Dabei müssen die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.01.2022 - 5 LA 308/20 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschl. v. 16.06.2021 - 3 LA 56/20 -, juris Rn. 30).

    Aus ihnen muss sich die Unrichtigkeit der Entscheidung im (allein relevanten) Ergebnis ergeben; betrifft der Zweifel nur die Begründung oder nur einen von mehreren, die Entscheidung tragenden Gründen, kann eine Zulassung nicht erfolgen (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.01.2022 - 5 LA 308/20 -, juris Rn. 4; OVG Schleswig, Beschl. v. 16.06.2021 - 3 LA 56/20 -, juris Rn. 31).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 5 LA 308/20

    Genehmigung für den Mietwagenverkehr; Abgrenzung von einfachen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 5 LA 263/19
    Dabei müssen die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.01.2022 - 5 LA 308/20 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschl. v. 16.06.2021 - 3 LA 56/20 -, juris Rn. 30).

    Aus ihnen muss sich die Unrichtigkeit der Entscheidung im (allein relevanten) Ergebnis ergeben; betrifft der Zweifel nur die Begründung oder nur einen von mehreren, die Entscheidung tragenden Gründen, kann eine Zulassung nicht erfolgen (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.01.2022 - 5 LA 308/20 -, juris Rn. 4; OVG Schleswig, Beschl. v. 16.06.2021 - 3 LA 56/20 -, juris Rn. 31).

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 5 LA 263/19
    Der Zweck der Freigabe besteht darin, Gegenstände aus der Masse zu entlassen, deren Verwertung keinen Gewinn ergeben oder die Masse sogar zusätzlich belasten würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - 7 C 22.03 -, juris Rn. 16; BGH, Urt. v. 21.04.2005 - IX ZR 281/03 -, juris Rn. 5 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11

    Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 5 LA 263/19
    Auf der Primärebene ist leitender Gesichtspunkt für die Störerauswahl die Effektivität der Gefahrenabwehr (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 24.01.2012 - 10 S 1476/11 -, juris Rn. 22; OVG Münster, Beschl. v. 19.04.2016 - 2 A 1778/15 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 5 LA 263/19
    Der Zweck der Freigabe besteht darin, Gegenstände aus der Masse zu entlassen, deren Verwertung keinen Gewinn ergeben oder die Masse sogar zusätzlich belasten würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - 7 C 22.03 -, juris Rn. 16; BGH, Urt. v. 21.04.2005 - IX ZR 281/03 -, juris Rn. 5 ff.).
  • BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 38.97

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; Pflicht des Betreibers zur Beseitigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 5 LA 263/19
    Der Insolvenzverwalter rückt in die Betreiberstellung ein, wenn er die Anlage kraft eigenen Rechts und im eigenen Namen fortführt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1998 - 7 C 38.97 -, juris Rn. 10), nicht indes, wenn der Betrieb - wie hier - schon vor der Insolvenzeröffnung eingestellt war (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.12.2009 - 7 ME 55/09 -, juris Rn. 16; OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 10.11.2009 - OVG 11 N 30.07 -, juris Rn. 14; Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 5 Rn. 108).
  • BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 7.17

    Abstellgleis; Anlage; Anlagenbetreiber; Bahnhof; Betriebsführungsgleis;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 5 LA 263/19
    Maßgeblich kommt es darauf an, wer unter Berücksichtigung sämtlicher konkreter, rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Gegebenheiten bestimmenden Einfluss auf die Einrichtung, Beschaffenheit und den Betrieb der Anlage ausübt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2018 - 7 C 7.17 -, juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2009 - 7 ME 55/09

    Abfallrechtliche Entsorgungspflicht des Insolvenzverwalters unabhängig von der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 5 LA 263/19
    Der Insolvenzverwalter rückt in die Betreiberstellung ein, wenn er die Anlage kraft eigenen Rechts und im eigenen Namen fortführt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1998 - 7 C 38.97 -, juris Rn. 10), nicht indes, wenn der Betrieb - wie hier - schon vor der Insolvenzeröffnung eingestellt war (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.12.2009 - 7 ME 55/09 -, juris Rn. 16; OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 10.11.2009 - OVG 11 N 30.07 -, juris Rn. 14; Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 5 Rn. 108).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2011 - 8 B 1675/10

    Envio muss Sicherheit in Höhe von 1,8 Millionen Euro leisten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 5 LA 263/19
    Die E-B ist als letzte Anlagenbetreiberin Adressatin der Grundpflichten aus § 5 Abs. 3 BImSchG (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 02.02.2011 - 8 B 1675/10 -, juris Rn. 69; Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 5 Rn. 107).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2009 - 11 N 30.07

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 5 LA 263/19
    Der Insolvenzverwalter rückt in die Betreiberstellung ein, wenn er die Anlage kraft eigenen Rechts und im eigenen Namen fortführt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1998 - 7 C 38.97 -, juris Rn. 10), nicht indes, wenn der Betrieb - wie hier - schon vor der Insolvenzeröffnung eingestellt war (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.12.2009 - 7 ME 55/09 -, juris Rn. 16; OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 10.11.2009 - OVG 11 N 30.07 -, juris Rn. 14; Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 5 Rn. 108).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2016 - 2 A 1778/15

    Untersagung der aktuellen Nutzung eines Hauses zu bordellartigen Zwecken wegen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.06.1989 - 12 A 234/86

    Kostenerstattung nach Ölunfall

  • BVerwG, 13.02.1998 - 7 B 37.98
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